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GARANTIE

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Garantie

Wir geben auf alle Geräte und Waren (ausser Röhren, Lampen, Verschleissteilen (z.B. Saiten, Plektren, etc) und gebrauchtem Gerät) 36 Monate Garantie oder allenfalls die Originalgarantie des Herstellers (sollte diese darüber hinaus gelten).

Innerhalb dieser Garantiezeit tragen wir (die Backstage Music GmbH) als Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer trägt der Verkäufer.

Nach mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Käufer das Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung). Soweit bei Geräten (insbesondere bei solchen, die aus den USA oder England stammen) keine Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage des Verkäufers bei Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die weitergehend ist als diejenige des Verkäufers, ist für uns nicht bindend. Der Käufer kann ausser den Garantieansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden ausgeschlossen. 

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BEANSTANDUNGEN BEI MÄNGELN

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns gemeldet werden. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung unverzüglich geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware sind wir als Verkäufer verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen.

Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. In allen Fällen trägt der Käufer die Kosten für den Rückversand einschliesslich einer vom Käufer abgeschlossenen Transportversicherung. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemässe Behandlung oder unsachgemässen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfasste die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde. 

SCHADENERSATZ

Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Zeitwert der gelieferten Ware beschränkt.

Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.